Bewährungsstrafe für einen 43-Jährigen
Als Hurenlohn gab’s Falschgeld
Offenburg/Lahr . Da hatte sich ein 43 Jahre alter Freier aus Lahr zu früh über ein billiges Vergnügen gefreut: Das Offenburger Schöffengericht hat ihn wegen Herstellung und Verbreitung von Falschgeld zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.
Do, 13. Mai 2010, 16:50 Uhr
Lahr
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen