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Bewährungsstrafe für einen 43-Jährigen

Als Hurenlohn gab’s Falschgeld

Offenburg/Lahr . Da hatte sich ein 43 Jahre alter Freier aus Lahr zu früh über ein billiges Vergnügen gefreut: Das Offenburger Schöffengericht hat ihn wegen Herstellung und Verbreitung von Falschgeld zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.  

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