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4,3 Millionen für Küchlin-Theater

Nach Urteil hält Zwist zwischen Eigentümer und Kanton an.  

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BASEL. Fünf Jahre lang schwelte der Rechtsstreit um das Küchlin-Theater in der Steinenvorstadt. Der Kanton hatte die Fassade 1993 unter Denkmalschutz gestellt. Die Eigentümer wehrten sich mit einer Entschädigungsklage. Nun hat die zuständige Enteignungskommission ein Urteil gefällt: Der Kanton soll den Besitzern den erzwungenen Eintrag ins Denkmalverzeichnis mit 4,3 Millionen Franken versilbern.

Ob sich die Kläger damit zufrieden geben, ist offen. Anwalt Dieter Schaerli meinte auf BZ-Anfrage, dass der 90 Seiten dicke Urteilsspruch zunächst mit der ...

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