Zwei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich
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Wolfgang Kloska von der Verwaltung führte aus, dass die Bestimmungen zu verkaufsoffenen Sonntagen in Baden-Württemberg per Gesetz geregelt seien und danach von den Kommunen maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr angeordnet werden dürfen. Bisher habe es in Neuried anlässlich der Ausstellung des Historischen Vereins in Ichenheim einen solchen gegeben. Künftig wolle die Gemeinde auch am Sonntag des Kreativmarktes einen anbieten. Die Kirchen müssten dazu erst bei mehr als drei verkaufsoffenen Sonntagen gehört werden. Aber man wolle das Gespräch noch suchen.