Zwei Jahre auf Bewährung
Tod des Kindes: Mildes Urteil gegen 24-jährige Mutter.
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OFFENBURG (hsl). Mit einem milden Urteil ist gestern der Prozess gegen eine 24-jährige Mutter zu Ende gegangen, die im Herbst 2002 ihren damals sechs Wochen alten Sohn misshandelt und getötet hat. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts bezog mit ein, dass die Frau eine schwere Persönlichkeitsstörung hat und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wird auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt und ist mit Auflagen verbunden. So muss sich die Angeklagte einer Therapie unterziehen.
"Das Urteil war so anfangs nicht zu erwarten", konstatierte der Vorsitzende Richter Heinz Walter gestern Nachmittag in seiner Begründung. Wohl wissend, dass sein Richterspruch auf Kritik stoßen könnte, stellte er zugleich klar: "Wer die Verhandlung ...