Zwei Gremien mit zwei Positionen zur Grundsteuer
Der Ortschaftsrat Kippenheimweiler hat den neuen Grundsteuer-Hebesätzen zugestimmt, Langenwinkel hat knapp abgelehnt. Bei der Gewerbesteuer bestand hingegen Einigkeit.
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Stadtkämmerer Markus Wurth und Dieter Singler (Abteilungsleiter Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern) haben derzeit eine undankbare Aufgabe. Gilt es doch, den Ortschaftsräten in den Stadtteilen die der finanziellen Situation der Stadt geschuldete Notwendigkeit einer Erhöhung der Gewerbesteuer plausibel zu machen und die von der Landesregierung beschlossene Reform der Grundsteuer im Detail zu erläutern.
Ortschaftsrat Martin Müller (Langenwinkel/KFW) sah in der neuen Regelung zur Grundsteuer eine reine Augenwischerei. Weil diese keinesfalls die Stadt Lahr, sondern die Landesregierung betreibe, wollte Müller seine Argumentation nicht als Vorwurf an die Vertreter der Stadtverwaltung gewertet wissen. Für Müller besteht die größte Ungerechtigkeit in der Nichtberücksichtigung des Alters und damit dem Wert der Immobilie. Außerdem ließen manche Bebauungspläne trotz der Grundstücksgröße ein größeres Wohnhaus oder einen Anbau nicht zu.
Thomas Schlenker (Kippenheimweiler/KFW) befürchtet, dass mit der Neuregelung die Grundstücks- und Immobilienspekulation noch befeuert werden könnten. Stephan Hurst (Kippenheimweiler/SPD) sah in der Reform ein großes Ärgernis für die Eigentümer größerer Grundstücke, zu denen auch er selbst gehöre. Im Wissen, dass die Reform in Stein gemeißelt ist, signalisierte Hurst seine Zustimmung.
Für Langenwinkels Ortsvorsteherin Annerose Deusch und ihren Wylerter Kollegen Klaus Dorner ist die Grundsteuerreform teilweise logisch, weil damit angestrebt wird, dass auf entsprechend großen Grundstücken mehr Wohnraum entsteht. Allerdings steht dem oftmals gültiges Baurecht entgegen, wie Deusch und Dorner bestätigten.
Schlussendlich stimmte der Ortschaftsrat Kippenheimweiler mit 5:3 Stimmen für die neuen Hebesätze von 350 Prozent bei der Grundsteuer A (forst- und landwirtschaftliche Betriebe) sowie 365 Prozent für die Grundsteuer B (sonstiges Grundvermögen). Das Langenwinkler Gremium hingegen lehnte die vorgeschlagenen Sätze mit 4:3 Stimmen ab.
Zur Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes von 390 auf 420 Prozent gab es in beiden Gremien ebenfalls unterschiedliche Meinungen, vor allem um vorhandene Einsparpotenziale im Bereich der freiwilligen Aufgaben der Stadt. Mit dem Blick auf die finanzielle Situation der Stadt, die anstehenden Großprojekte und deren Folgekosten stimmte der Ortschaftsrat Kippenheimweiler mit 6:3 Stimmen und der Ortschaftsrat Langenwinkel mit 7:1 Stimmen für den höheren Gewerbesteuer-Hebesatz.
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