Zum friedlichen Miteinander der Völker und Nationen verpflichtet
BZ-SERIE ZUM GRUNDGESETZ:Mit Artikel 23 ist der Europa-Gedanke nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Grundgesetz verankert worden.
Monika Leibinger
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Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen (…) verpflichtet ...