Kontrollen in der Ortenau
Zoll findet unversteuerten Tabak in Lahrer Shisha-Bar
Bei Zollkontrollen in acht Ortenauer Gaststätten und Shisha-Bars sind mehrere Verstöße festgestellt worden. Dabei ging es um illegale Aufenthalte und um zweieinhalb Kilo unversteuerten Tabak.
Mi, 27. Nov 2024, 14:27 Uhr
Lahr
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Am Abend des 17. November kontrollierten Offenburger Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt acht Gaststätten und Shisha-Bars im Ortenaukreis.
In einer Lahrer Shisha-Bar stellten die Kontrollkräfte rund zweieinhalb Kilo unversteuerten Tabak fest. Ein Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurde gegen den Geschäftsführer eingeleitet, außerdem wurde der Tabak sichergestellt.
Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert sieht sich ein Lahrer Restaurantinhaber, weil er keine Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten seiner Angestellten führte. Den Verstoß hatte er den Zöllnerinnen und Zöllnern noch vor Ort gestanden, heißt es in der Mitteilung.
In einem asiatischen Restaurant, ebenfalls in Lahr, wurden zwei ukrainische Staatsangehörige beim Arbeiten angetroffen, obwohl sie weder über eine Arbeitserlaubnis, noch über einen deutschen Aufenthaltstitel verfügten. Die Reisepässe der 43-jährigen Frau sowie des 23-jährigen Mann wurden einbehalten und der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. Sie erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts. Wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern wird außerdem gegen die Inhaberin des Restaurants ermittelt. Erschwerend kommt laut Mitteilung hinzu, dass beide Personen nicht zur Sozialversicherung gemeldet wurden, weshalb das Hauptzollamt Lörrach zusätzlich wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie wegen des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht ermittelt.
In einer weiteren Ortenauer Pizzeria wurde ein Arbeitnehmer angetroffen, für den weder eine sogenannte Sofortmeldung, noch eine Meldung zur Sozialversicherung vorlag. Seinen Arbeitgeber erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verletzung der Sofortmeldepflicht.
Das Gaststättengewerbe stellt eine von insgesamt elf Branchen dar, in der ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit besteht, informiert der Zoll weiter. Deswegen seien Arbeitgeber in diesen Branchen verpflichtet, für beschäftigte Personen spätestens bei deren Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung abzugeben.
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