BGH-Urteil
Zahlen für ignoranten Vater
Bundesgerichtshof weist Klage eines Sohnes ab, der nicht für Pflegekosten aufkommen will.
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KARLSRUHE (dpa). Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Ein Beamter aus Bremen muss daher rund 9000 Euro für das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen.
Beide hatten seit über 40 Jahren keinen Kontakt mehr – auf Wunsch des Vaters. Der Anwalt des Beamten kritisierte das Urteil. Der BGH ...