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FREIBURG. "Teilweise verfassungswidrig", urteilte am 3. April 2001 das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz zur Pflegeversicherung, weil die Erziehung von Kindern bei der Beitragsgestaltung unberücksichtigt blieb. Das Gesetz war 1994 von der CDU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl verabschiedet worden. Die Karlsruher Richter beauftragten die Regierung, das Gesetz bis spätestens 2005 ...