Wettbüros ohne Vergnügungssteuer
VGH Mannheim: Lahrs Vergnügungssteuersatzung ist unwirksam.
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LAHR. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat zumindest Teile der in Lahr geltenden Vergnügungssteuersatzung für ungültig erklärt. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, wird Lahr einen Ausfall von 11 600 Euro im Jahr haben. Die gesamten Einnahmen aus der Vergnügungssteuer lagen im vergangenen Jahr bei 1,46 Millionen Euro. Die Stadt prüft zusammen mit anderen Kommunen die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Dafür soll der Gemeinderat kommenden Montag dem Oberbürgermeister freie Hand geben.
Geklagt hatten ein oder mehrere Betreiber von Wettbüros. Die Satzungen zur Vergnügungssteuer von Lahr und Mannheim wurden darauf für unwirksam erklärt. In Berufungsverfahren zur Vergnügungssteuer waren auch ähnliche Regelungen in ...