Wer darf im Tunnel löschen?
Die Zollfreie ist seit gestern in Betrieb, eine Feuerwehrvereinbarung fehlt aber noch.
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WEIL AM RHEIN. Seit Freitag fließt der Verkehr auf der Zollfreien Straße zwischen Weil am Rhein und Lörrach und überquert dabei rund 700 Meter Schweizer Gebiet. Aber auch dort gelten die Regeln des deutschen Kraftverkehrsrechts, das war bereits im Staatsvertrag so vereinbart. Nicht so eindeutig ist dagegen die Lage bei Feuerwehreinsätzen.
Kommt es im Tunnel zu einem Unfall, bei dem die Feuerwehr gebraucht wird, weil es brennt oder eine Ölspur beseitigt werden muss, dann rücken die ...