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Autofahrerin freigesprochen

Wenn ein Kind plötzlich losrennt

Eine 41 Jährige Autofahrerin musste sich vor dem Amtsgericht in Kenzingen wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil ihr eine Schülerin ins Auto gelaufen ist und sich den Unterschenkel gebrochen und eine Gehirnerschütterung zugezogen hatte. Die Angeklagte wurde freigesprochen.  

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FORCHHEIM/KENZINGEN. "Plötzlich betscht es. Da ist mir ein Kind von der Seite ins Auto gelaufen." Diese Erinnerung an den Unfall am Mittag des 4. Februar 2010 in Forchheim macht der 41-jährigen Autofahrerin und zweifachen Mutter aus Wyhl auch ein halbes Jahr später noch zu schaffen. Vor dem Amtsgericht in Kenzingen muss sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil sich das sechsjährige Schulmädchen damals einen Unterschenkel gebrochen und eine Gehirnerschütterung zugezogen hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, angesichts eines auf der Gegenfahrbahn in Forchheim haltenden Schulbusses mit eingeschalteter Warnblinkanlage, nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren zu ...

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