Versorgung
Welche medizinische Hilfe steht Asylbewerbern zu?
FLÜCHTLINGE I: Asylbewerber erhalten in den ersten 15 Monaten eingeschränkte Gesundheitsleistungen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BERLIN. Welche medizinische Hilfe steht Asylbewerbern zu? Seit 1993 ist gesetzlich festgelegt, dass Flüchtlinge in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts nur eingeschränkte Leistungen bekommen. Was darüber hinaus geht – sei es eine Operation im Krankenhaus oder ein Hilfsmittel wie ein Rollstuhl – muss vom kommunalen Sozialamt genehmigt werden. Dieses Verfahren ist ethisch schon immer umstritten. Dass es viel Bürokratie auslöst, steht fest.
Dazu trägt bei, dass Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik nicht die elektronische Gesundheitskarte bekommen. Im Asylbewerberleistungsgesetz heißt es, dass "zur Behandlung akuter Erkrankungen und ...