Erklär's mir

Was ist das Urheberrecht?

Wer kreativ ist und etwas erschafft, ist ein Urheber. Und hat Rechte an seinem Werk.  

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Für Birkenstocks gilt kein Urheberrecht.  | Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
Für Birkenstocks gilt kein Urheberrecht. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) 

Ein Urheber ist jemand, der etwas kreativ erschafft. Zum Beispiel ein Gedicht, ein Gemälde, ein Musikstück oder ein Foto. Der Urheber hat dann ein Recht darauf – es ist ihr oder sein Eigentum. Damit jeder weiß, wer Urheber ist, schreibt zum Beispiel eine Malerin ihren Namen irgendwo auf das Bild, das sie gemalt hat. In der Zeitung schreiben wir aus diesem Grund immer unter oder neben die Fotos, die wir veröffentlichen, den Namen des Fotografen. Das dient dem Schutz des Urhebers – niemand darf das Foto einfach verwenden oder verändern. Wer es trotzdem tut, kann bestraft werden. Wenn diejenige, die etwas erschaffen hat, stirbt, geht das Urheberrecht erstmal auf die Familie über. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Recht. Es heißt dann, das Gedicht, das Gemälde oder das Musikstück ist gemeinfrei. Jetzt darf es jede und jeder verwenden oder verändern. Die Hersteller von Birkenstocks wollten ein Urheberrecht für ihre Schuhe vor Gericht einklagen. Das hat das Gericht aber abgelehnt.

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