Vorzeitige Neuwahl
Verfassungsgericht verwirft das Wahlrecht in Schleswig-Holstein, setzt aber Frist bis 2012.
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SCHLESWIG/KIEL (dpa/AFP). Schleswig-Holstein muss erneut vor dem regulären Ende der Legislaturperiode wählen, weil das derzeitige Wahlgesetz mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Montag.
Mit ihrem Urteil gaben die sieben Richter den Fraktionen von Grünen und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) statt. Die hatten dagegen geklagt, dass nach der ...