Von Betrug freigesprochen
Gericht sieht Absicht zum Mietbetrug als nicht erwiesen an / Urteil wegen Beleidigung.
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GRAFENHAUSEN/WALDSHUT. Im April 2012 hatte das Amtsgericht Waldshut-Tiengen einen 46-Jährigen wegen Betruges und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 20 Euro, seine 32- jährige Ehefrau wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Auf die Berufung der Angeklagten hob das Landgericht Waldshut-Tiengen das erstinstanzliche Urteil auf, verurteilte den 46-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro und sprach das Ehepaar vom Vorwurf des Betruges frei.
Anfang September 2009 mieteten die Angeklagten eine Wohnung in Grafenhausen an. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt erhebliche Schulden, die 32-Jährige hatte, wie ein Gerichtsvollzieher berichtete, im Jahr 2008 die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Laut Angaben des Lebensgefährten ...