Viele Fragen blieben offen
Verhandlung vor dem Amtsgericht in St. Blasien brachte vorerst kein Ergebnis.
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ST. BLASIEN. Schädelimpressionsfraktur, Gehirnerschütterung und Platzwunde am Kopf – rühren diese Verletzungen der Geschädigten von einem Sturz her oder schlug ihr der Angeklagte eine Bierflasche über den Kopf? Über diese Frage hatte Richterin Ulrike Holler-Welz im Fall eines 58-jährigen Kraftfahrers zu entscheiden, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht St. Blasien brachte vorerst kein Ergebnis, es müssen noch weitere Zeugen vernommen werden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, in einer Nacht im April gegen ein Uhr der Lebensgefährtin seines Bruders eine Bierflasche über den Kopf geschlagen zu haben, wobei seine Schuldfähigkeit wegen vorangegangenen Alkoholgenusses erheblich ...