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Ein 22-jähriger Kommunikationsfachberater steht wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls vor Gericht.
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ST. BLASIEN. Gemeinsam mit zwei Kumpeln war er in ein Geschäft in Menzenschwand eingebrochen, nun musste sich ein 22-jähriger Kommunikationsfachberater wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Richter Stefan Götz verurteilte den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er etliche Bewährungsauflagen erfüllen.
An einem frühen Morgen im Dezember 2007 hatte sich der Angeklagte mit zwei Freunden, die bereits verurteilt wurden, nach Menzenschwand begeben, um in ein dortiges Geschäft einzubrechen. Gegen 5.30 Uhr trafen sie dort ein. Der Angeklagte und einer seiner Kumpel ...