Fackelwurf im Jokeli
Videoaufnahme überführt Hooligan
Basler Gericht verurteilt Züricher Fußballfan in zweiter Instanz zu 150 Tagessätzen wegen eines Fackelwurfs im St.-Jakob-Park.
sda
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BASEL (sda). Ein Zürcher Fußball-Hooligan bekommt für einen Fackelwurf im Basler St.-Jakob-Park eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen Landfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Das Basler Berufungsgericht hat diesen Schuldspruch am Dienstag weitgehend bestätigt.
Der heute 27-jährige Mann aus der Region Zürich hatte beim Spiel FC Basel gegen FC Zürich am 2. Mai 2008 im Basler St.-Jakob-Park aus dem Gäste-Fan-Sektor ...