Die Stadtverwaltung Breisach erinnert in einer Pressemitteilung daran, dass die Halter von sogenannten Freigängerkatzen ihre Tiere kastrieren lassen müssen. Das schreibe die städtische Katzenschutzverordnung für alle Katzen vor, die unkontrolliert freien Auslauf erhalten. Die Katzenschutzverordnung wurde vom Gemeinderat im Oktober 2021 verabschiedet. Im Einzelnen müssen die betroffenen Katzenbesitzer diese Pflichten einhalten: Die Tiere müssen mit Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet werden und in einem Haustierregister wie etwa "Tasso" oder "Findefix" registriert werden. Die Tiere müssen unfruchtbar werden – "in der Regel durch Kastration", so die Stadtverwaltung weiter.
Die Stadt Breisach hat gemeinsam mit dem Verein "Tiere in Not" in den vergangenen Jahren an verschiedenen Orten in der Kernstadt und den Ortsteilen Kolonien verwilderter Katzen und Einzeltiere eingefangen und nach Kennzeichnung und ärztlicher Behandlung wieder ausgesetzt. Dieses Engagement sei jedoch nur dann nachhaltig, wenn keine unkastrierten Hauskatzen zuwandern oder die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. "Leider kommt es auch vor, dass ungewollter Nachwuchs von Hauskatzen sich selbst überlassen wird, verwildert und neue Kolonien bildet", schreibt das Rathaus. Halter sollten auch darüber hinaus auf die Gesundheit der Freigängerkatzen achten und gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten impfen und entwurmen.
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