Verwarnung statt 14 Monate Knast
Das Urteil im Verfahren vor dem Amtsgericht Freiburg gegen den Lahrer Hanfladen-Betreiber Tobias Pietsch ist gefallen.
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. Der aus Lahr stammende Hanfnah-Inhaber Tobias Pietsch erhält für den Handel mit CBD-Blüten eine Geldstrafe auf Bewährung. Am Donnerstag sprach Richterin Julia Pfizenmaier am Amtsgericht Freiburg das milde Urteil.
"Der Angeklagte hat sich strafbar gemacht, wird aber nicht bestraft", erläuterte Pfizenmaier den Schuldspruch. Sollte der 36-Jährige innerhalb des nächsten Jahres straffällig werden, muss er 50 Tagessätze zu je 40 Euro zahlen. Die beschlagnahmten Cannabisprodukte sowie daraus entstandene ...