"Verträge hier nicht so starr"
DREI FRAGEN AN: J. Grafe, Rechtsberater Mieterverein.
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LAHR. Mieter müssen in ihrer Wohnung die Räume nur streichen, wenn es nötig ist. So hat der Bundesgerichtshof am 23. Juni entschieden. Also nicht mehr auf die Leiter steigen und alle drei Jahre Küche und Bad und alle fünf Jahre andere Zimmer weißeln? Das fragte BZ-Redakteurin Heidrun Lauble den Rechtsberater des Mietervereins Lahr, Rechtsanwalt Joachim Grafe.
BZ: Herr Grafe, nach der Urlaubspause fand wieder die erste Sprechstunde für Rechtsberatung des Mietervereins statt. Wie viele Mieter wollten ...