Vermögen freigegeben
Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Outdoor-Versandhandel unter Auflagen eingestellt.
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OFFENBURG. Das Verfahren gegen zwei ehemalige Geschäftsführer eines Outdoor-Versandhandels ist unter Auflagen eingestellt worden. Neben einer Geldauflage in Höhe von jeweils 5000 Euro haben die wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagten Geschäftsmänner den kompletten Schaden zu begleichen. Vermögen, so die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Ute Körner, sei für den Gerichtsvollzieher freigegeben worden.
Körner sprach von einer "Komplettvollstreckung" in Höhe von rund 90 000 Euro. Dass der Großteil des Schadens bereits während des im November begonnenen Verfahrens zurückgeführt wurde, sei einer der Gründe für die ...