Account/Login

"Verlust für Rechtsstaat"

Kritik des bisherigen VGH-Präsidenten Meissner an der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

MANNHEIM. Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit von 1997 hat er sich nie anfreunden können. Und so ist Claus Meissner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, am 1. Mai nicht ganz ohne Bitterkeit in den Ruhestand gegangen: Ihm missfällt die Verkürzung des Instanzenwegs, vor allem aber die wachsende Zahl von Einzelrichter-Entscheidungen in der ersten Instanz: "Verlust an rechtsstaatlicher Überzeugungskraft" nennt dies Meissner.

Fünf Senate hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH), als Meissner dort 1964 seinen Dienst begann. Als er Ende 1995 - nach kurzer Stippvisite zu sächsischen Verwaltungsgerichten - dessen Präsident wurde, waren es fünfzehn. "Allein dies zeigt, wie die Arbeit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel