"Verlust für Rechtsstaat"
Kritik des bisherigen VGH-Präsidenten Meissner an der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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MANNHEIM. Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit von 1997 hat er sich nie anfreunden können. Und so ist Claus Meissner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, am 1. Mai nicht ganz ohne Bitterkeit in den Ruhestand gegangen: Ihm missfällt die Verkürzung des Instanzenwegs, vor allem aber die wachsende Zahl von Einzelrichter-Entscheidungen in der ersten Instanz: "Verlust an rechtsstaatlicher Überzeugungskraft" nennt dies Meissner.
Fünf Senate hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH), als Meissner dort 1964 seinen Dienst begann. Als er Ende 1995 - nach kurzer Stippvisite zu sächsischen Verwaltungsgerichten - dessen Präsident wurde, waren es fünfzehn. "Allein dies zeigt, wie die Arbeit ...