Unternehmer zu Geldstrafe verurteilt
Landgericht Waldshut bestätigt Urteil des Amtsgerichts wegen fahrlässiger Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung.
Manfred Hüfner
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WALDSHUT-TIENGEN/BAD SÄCKINGEN. Halbwegs glimpflich war der Sturz eines Zimmermanns vor fast exakt drei Jahren in Bad Säckingen ausgegangen. 2009 verurteilte das Amtsgericht den damaligen Arbeitgeber wegen fahrlässiger Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 40 Euro, was das Landgericht nun bestätigte.
Der Unternehmer war mit mit dem Bad Säckinger Urteil nicht einverstanden gewesen und hatte Berufung eingelegt, die am Donnerstag vor der Kleinen Strafkammer in Waldshut ...