Account/Login

Unternehmer zu Geldstrafe verurteilt

Landgericht Waldshut bestätigt Urteil des Amtsgerichts wegen fahrlässiger Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WALDSHUT-TIENGEN/BAD SÄCKINGEN. Halbwegs glimpflich war der Sturz eines Zimmermanns vor fast exakt drei Jahren in Bad Säckingen ausgegangen. 2009 verurteilte das Amtsgericht den damaligen Arbeitgeber wegen fahrlässiger Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 40 Euro, was das Landgericht nun bestätigte.

Der Unternehmer war mit mit dem Bad Säckinger Urteil nicht einverstanden gewesen und hatte Berufung eingelegt, die am Donnerstag vor der Kleinen Strafkammer in Waldshut ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel