Umverteilung ist zulässig
Bundesverfassungsgericht billigt Ausgleich zwischen den Krankenkassen / Südländer abgewiesen.
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KARLSRUHE. Der Milliardenausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen im Westen und den finanzschwächeren Kassen im Osten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Damit wurde die Klage der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zurückgewiesen.
Seit Mitte der 90er-Jahre können die Bürger ihre Krankenkasse frei wählen. Weil das Leistungsangebot aber zu 98 Prozent staatlich vorgegeben ist, schauen die Versicherten dabei vor allem auf ...