"Trojaner" sind für die Polizei tabu
Niederlage für Generalbundesanwältin Harms: Die neue Ermittlungsmethode hat keine gesetzliche Grundlage.
KARLSRUHE. Nun ist es endgültig: Das heimliche Ausspähen von Computer-Festplatten durch die Polizei ist illegal. Dies hat gestern der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt. Es fehle an einer gesetzlichen Erlaubnis für derartige Grundrechtseingriffe. Die Polizei darf deshalb bis auf weiteres nicht als Hacker arbeiten.
Im konkreten Fall ging es um ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Generalbundesanwältin Monika Harms hatte beantragt, auf dem Computer des ...