"Trojaner" sind für die Polizei tabu
Niederlage für Generalbundesanwältin Harms: Die neue Ermittlungsmethode hat keine gesetzliche Grundlage.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE. Nun ist es endgültig: Das heimliche Ausspähen von Computer-Festplatten durch die Polizei ist illegal. Dies hat gestern der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt. Es fehle an einer gesetzlichen Erlaubnis für derartige Grundrechtseingriffe. Die Polizei darf deshalb bis auf weiteres nicht als Hacker arbeiten.
Im konkreten Fall ging es um ein Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Generalbundesanwältin Monika Harms hatte beantragt, auf dem Computer des ...