Für die überraschende Wende vor dem Offenburger Landgericht sorgte erst die Expertise des psychiatrischen Gutachters.
OFFENBURG/LAHR. Mit einem Freispruch hat gestern der Prozess um den tödlichen Messerstich im Oktober 2008 in Lahr geendet: Zwar sei der Tatbestand des Totschlags erfüllt. Jedoch sei nicht auszuschließen, dass der Täter aus Furcht überreagiert habe, so Richter Heinz Walter in der Urteilsbegründung. Die erste Schwurgerichtskammer berief ...