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WEIL AM RHEIN (dm). Nach einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg sind inzwischen mit einem Urteil des Bundesgerichtes Lausanne letzte Rechtsstreitigkeiten in der Schweiz beendet worden (siehe Bericht auf Seite Dreiland). In der Sache ging es dabei um die Beschwerde einer Privatperson gegen eine vorzeitige Besitzanweisung einer ...