"Stadt zuständig für Gefahrenabwehr"

Laut Landratsamt regelt keine Rechtsverordnung den Gemeingebrauch am Waltersweirer Baggersee – Baden ist also erlaubt.  

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Warnschilder am Waltersweirer Baggersee bei Offenburg  | Foto: Helmut Seller
Warnschilder am Waltersweirer Baggersee bei Offenburg Foto: Helmut Seller

OFFENBURG. Für den Waltersweirer Baggersee ist bislang keine Rechtsverordnung erlassen worden, die den sogenannten Gemeingebrauch regelt. Das haben das Landratsamt und die Stadt Offenburg auf Anfrage der BZ erklärt. Damit war und ist das Baden im See folglich weder verboten noch eingeschränkt – allen Verbotsschildern zum Trotz. Für die Sicherheit am See ist aus Sicht des Landratsamtes die Stadt Offenburg zuständig. So hatte es auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung gesehen.

Das Landratsamt bezieht sich auf den Gemeingebrauch (BZ vom 7. März), wie er im Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg geregelt ist. Dort heißt es: ...

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