Account/Login

Heß-Gedenken

Sonderrecht gegen Neonazis ist zulässig

Der jahrelange Streit um die Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel ist zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte das Verbot der jährlichen Neonazi-Demonstrationen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Teilnehmer des Rudolf Heß-Gedenkmarsch...rsch wird es zurecht nicht mehr geben.  | Foto: dpa
Teilnehmer des Rudolf Heß-Gedenkmarsches durch Wunsiedel im Jahr 2000. Diesen Marsch wird es zurecht nicht mehr geben. Foto: dpa
KARLSRUHE. Mit einem aufsehenerregenden Urteil ging jetzt der jahrelange Streit um die Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte das Verbot der jährlichen Neonazi-Demonstrationen.
Dabei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel