Der Bundesgerichtshof hat eine faktische Helmpflicht für Radler abgelehnt. BZ-Redakteur Alexander Dick findet das gut, BZ-Redakteurin Sabine Ehrentreich nicht. Zwei Plädoyers zur Helmfrage.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine faktische Helmpflicht für Radler abgelehnt. Fahrradfahrer, die schuldlos in einen Unfall verwickelt werden, haben auch dann Anspruch auf vollen Schadensersatz, wenn sie keinen Helm trugen. Ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hob der BGH am Dienstag ...