BGH-Urteil
Selbstgespräche gelten vor Gericht nichts
Abgehörte Selbstgespräche dürfen vor Gericht in der Regel nicht verwertet werden. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Mordes ohne Leiche entschieden.
Fr, 23. Dez 2011, 0:01 Uhr
Deutschland
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen