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BGH-Urteil

Selbstgespräche gelten vor Gericht nichts

Abgehörte Selbstgespräche dürfen vor Gericht in der Regel nicht verwertet werden. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Mordes ohne Leiche entschieden.  

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Der BGH schränkt das Abhören von Selbstgesprächen ein.   | Foto: DPA
Der BGH schränkt das Abhören von Selbstgesprächen ein. Foto: DPA
Selbstgespräche gehörten zum absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit, so die Richter des der Bundesgerichtshofs (BGH). Konkret ging es um einen Mord ohne Leiche. Der Kölner Siegfried K. war im Dezember 2009 ...

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