Die Gemeinde Seelbach hat die Hebesätze für die Grundsteuer neu festgelegt. Im Gemeinderat wurde lang über die Ungleichbehandlung durch die Grundsteuerreform diskutiert.
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Die Gemeinde muss ab 2025 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und darauf folgend ein Landesgesetz umsetzen. Für Seelbach wurde der Hebesatz der Grundsteuer A mit 470 (vorher 320) festgelegt, die Grundsteuer B mit 340 (vorher 420). Dass es mit der Reform Gewinner und Verlierer geben werde, machte Kämmerer Wolfgang Mech deutlich. Unterschieden wird auch in Zukunft zwischen der Grundsteuer A (agrarisch), die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, und der Grundsteuer B (baulich), die bei allen anderen bebauten und unbebauten Grundstücken anfällt. Basis dafür ist nun der Bodenrichtwert. Allerdings wird es eine deutliche Änderung etwa für Landwirte geben. Wurden diese Grundstücke mit Wohngebäuden auf Hofstellen bislang mit der Grundsteuer A berechnet, kommt für diese Flächen nun die Grundsteuer B zum Tragen – die Wohngebäude werden hier als eigenes Grundsteuerobjekt berechnet. Bürgermeister Michael Moser: "Die Verwaltung versteht die Ängste und Sorgen der Landwirte. Die neue Rechtslage führt zu Belastungsverschiebungen, die aber nicht auf Entscheidung der Kommunen basieren, sondern auf politischem Willen. Wir haben keine Möglichkeiten, Ungerechtigkeiten auszugleichen". Der Kämmerer erläuterte indes, dass die Aufkommensneutralität gelte. Die Gemeinde soll in der Summe also nicht mehr Geld einnehmen als vor der Reform. Wird also der Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht, müsse der Hebesatz für die Grundsteuer A gesenkt werden.
Alfred Himmelsbach (CDU) stellte zur Diskussion, wie man angesichts der Situation der Landwirte noch Einfluss nehmen könnte: Etwa mit der symbolischen Senkung des Hebesatzes Grundsteuer A von 470 auf 450? Kämmerer Mech erklärte, dass dies rund 1000 Euro ausmachen würde und die Ungleichbehandlung auch andere betreffe: "Es liegt nicht in unserer Macht, hier Gerechtigkeit herzustellen." Markus Himmelsbach (Grüne) sprach von einer "komplett vermurksten Reform", sich in Details zu verfangen, sehe er aber problematisch. Julia Anselm-Weber (Grüne) stellte in Frage, ob man mit der Senkung helfen würde: "Wir sollten die Hebesätze trotz Ungerechtigkeit so beschließen." Dem schloss sich Wolfgang Himmelsbach (SPD) an: "Wir sollten zu einem Ergebnis kommen, wohlwissend, dass es nicht zu 100 Prozent richtig ist." Enthalten haben sich Alfred Himmelsbach und Stefanie Scharffenberg (CDU). 2025 ist mit folgendem Grundsteueraufkommen zu rechnen: Grundsteuer A mit 33.500 Euro (2024: 30.500 Euro) und Grundsteuer B mit 705.400 Euro (2024: 698.400 Euro).
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