Schlägerei im Festzelt

Angeklagter kam mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen davon.  

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ST. BLASIEN. Eine Schlägerei im Festzelt – Routine, wenn auch nicht gerade ein Honigschlecken für jeden Strafrichter. Nicht zuletzt weil zumeist auch Alkohol eine Rolle spielt, bleibt da oft einiges im dunkeln. So auch bei einem Vorfall im Mai in Urberg, den Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien zu beurteilen hatte und bei dem es nur zur Verurteilung eines Angeklagten reichte. Ein mitangeklagter "Spezi" kam dagegen mit einem blauen Auge und einem Freispruch aus Mangel an Beweisen davon.

Eine schwere Gehirnerschütterung, ein doppelter Nasenbeinbruch, drei beschädigte Zähne und eine gequetschte Nasennebenhöhle – Verletzungen, die sich ein 23-jähriger ...

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