Rust scheitert mit Berufung
Verwaltungsgerichtshof gibt im Kurtaxestreit der Klägerin Recht.
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RUST. Im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit ihrer Kurtaxesatzung ist die Gemeinde mit ihrer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27. Oktober 2010 gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit dem Urteil vom 21. März 2012 die Berufung zurückgewiesen. Die Mannheimer Richter haben festgestellt, dass die Klägerin, die Inhaberin eines Beherbergungsbetriebs in Rust, nicht verpflichtet ist, von ihren Gästen Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen.
Nach dem Urteil, gegen das der Verwaltungsgerichtshof keine Revision zugelassen hat, muss die Gemeinde Rust die Kosten des Verfahrens tragen.Der Hintergrund: Die Gemeinderat Rust hat am 5. November 2007 eine Kurtaxesatzung erlassen, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Auf Grund dieser Satzung hat die Gemeinde der ...