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Rust legt Hebesätze fest

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Der Gemeinderat Rust ist in seiner Sitzung am Montag dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die Hebesätze der Gemeinde wie folgt beschlossen: Für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen wird der Wert 300 v.H. (bislang 313. v.H.), für die Grundsteuer B für Grundstücke von Privatleuten oder Unternehmen von 240 v.H. (bislang 243 v.H.) festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 320 v.H. Eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke wird nicht eingeführt. Rechnungsamtsleiterin Marion Fleig sprach in der Sitzung von einer "wesentlichen Reduzierung" der Hebesätze. Allerdings: "Wir müssen den einen Hebesatz über alles legen." Das heiße, einige Grundstückseigentümer werden weniger, einige aber auch bis zu zehnmal mehr als bisher zahlen müssen, so Fleig.

Ewald Scherer (FW) kritisierte, dass die Entscheidung fallen müsse, bevor dem Rat die Zahlen der Gewerbesteuer vorliegen. "Das finde ich schwierig, so ganz ohne Diskussion." Bürgermeister Kai-Achim Klare versicherte, dass es eine einmalige Sache sei, in diesem Jahr zeitlich aber nicht anders machbar.

Ressort: Rust

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 06. November 2024: PDF-Version herunterladen

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