Gesetzgebung

Roboterauto kann kommen

Der Gesetzgeber stellt aber besondere Anforderungen an das autonome Fahren.  

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BERLIN (epd). Automatisiertes Fahren auf deutschen Straßen soll nach dem Abschlussbericht der von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzten Ethikkommission grundsätzlich möglich sein. Allerdings würden hinsichtlich Sicherheit, menschlicher Würde, persönlicher Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie besondere Anforderungen gestellt, sagte der Leiter der Ethikkommission, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio, am Dienstag bei der Vorstellung des Berichts.

Die 14-köpfige Kommission hat darin Leitlinien in Form von 20 Thesen zum automatisierten und vernetzten Fahren formuliert. Dem Gremium gehörten neben Juristen, Ingenieuren und Vertretern von VW, Daimler und dem ADAC unter anderem auch ein Philosoph, ein Theologe und ein Verbraucherschützer an.

Die Ethikkommission kommt zu dem Schluss, dass das automatisierte und vernetzte Fahren sogar ethisch geboten sei, "wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer". In Gefahrensituationen müsse der Schutz menschlichen Lebens immer Vorrang haben, etwa gegenüber möglichen Sach- oder Tierschäden. Bei unausweichlichen Unfallsituationen dürfe es keine Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution geben. Mit Blick auf Haftungsfragen hieß es, "in jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer". Zugleich betonte Di Fabio aber, bestimmte Grenzsituationen seien nicht programmierbar.

Angesichts der zu erwartenden riesigen Datenmenge forderte Di Fabio eine "neue Transparenz". Dies sei nötig, damit Fahrer selbst über die Verwendung der Fahrzeugdaten entscheiden können.

Bundesverkehrsminister Dobrindt erklärte, die Ethikkommission habe Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Der Bericht stelle nach der technischen Entwicklungsarbeit und dem Ende März verabschiedeten Gesetz zum automatisierten und vernetzten Fahren die dritte Säule im Entwicklungsprozess dar, sagte der Bundesverkehrsminister.

Mit dem Gesetz zum automatisierten und vernetzten Fahren, das am Mittwoch in Kraft treten soll, regelt der Gesetzgeber das automatisierte Fahren auf Deutschlands Straßen. Grundlage ist eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts. Demnach darf künftig der Computer teilweise die Fahrzeugsteuerung übernehmen. Die letzte Verantwortung bleibt aber beim Menschen.

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