Richter stoppen den Brückenbau
Verwaltungsgericht nennt Planfeststellung für die Landesgartenschaubrücke 2004 "mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig".
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FREIBURG. Mit dem Bau der Fußgänger- und Radlerbrücke über den Rhein zur gemeinsamen Landesgartenschau Kehl/Straßburg 2004 darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg zumindest vorerst nicht begonnen werden. Die Richter entsprachen einem Antrag des Naturschutzbundes Baden-Württemberg gegen den Sofortvollzug der Planfeststellung des Regierungspräsidiums. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Kehl als Bauträger fechten die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg an.
Der Naturschutzbund hatte sich mit seiner Klage nicht grundsätzlich gegen den Bau einer Brücke zur Verbindung der beiden Landesgartenschauteile gewandt. Aber der Nabu sieht in der geplanten Brücke, deren 72 Seile ähnlich einem Spinnennetz eine Fläche von 4200 Quadratmeter überspannen, eine erhebliche ...