Richter glaubt "Stromer"
Strafmaß für 36-jährigen Angeklagten bewegt sich jedoch ganz am "unteren Ende der Skala".
BAD SÄCKINGEN. Wurde vor dem Schöffengericht Bad Säckingen "das falsche Schwein geschlachtet?" Glaubt man dem Zeugen, der diesen drastischen Vergleich wählte, dann ja: Jedenfalls wurde der Angeklagte, ein 36-jähriger Bad Säckinger, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, im Juni 2001 zunächst das Gesäß eines damals 11-jährigen Jungen in seinem Kleingarten in sexueller Absicht berührt und sodann versucht zu haben, den Jungen zu zwingen, ihn intim zu berühren, bevor der weglief.
Es war ein Prozess, gespickt mit Merkwürdigkeiten. Zunächst die Hauptprotagonisten des Verfahrens: Der Angeklagte, ein bisher redlicher, unbescholtener Mann italienischer Herkunft, verheiratet und Vater von drei Kindern. Der ...