Anschlagsdrohung in Offenburg

Reif für die Psychiatrie?

Revision gegen Offenburger Urteil zu Anschlagsdrohung / Gefährlichkeit des Tschetschenen unklar.  

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OFFENBURG. Die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf. Sie will weiterhin erreichen, dass ein 23-jähriger Tschetschene, der im März mit einer Anschlagsdrohung in Offenburg einen Polizeieinsatz ausgelöst hat, in die Psychiatrie eingewiesen wird. Gegen die Ablehnung des Landgerichts Offenburg hat die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe jetzt Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Der Mann hatte am 11. März auf Facebook Drohungen mit scheinbar islamistischem Hintergrund veröffentlicht und die Evakuierung von 300 Gästen der Offenburger Diskothek Online ausgelöst. 400 Polizisten waren dabei im Einsatz. Es stellte sich aber heraus, dass der Tschetschene auf dem ...

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