Regierung nach Hartz-IV-Urteil unter Handlungsdruck
Das Bundesverfassungsgericht hat viel beanstandet und wenig versprochen. Die Hartz-IV-Sätze müssen zwar neu berechnet werden, doch ist völlig offen, ob Langzeitarbeitslose und ihre Kinder tatsächlich mehr Geld bekommen.
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KARLSRUHE. Als Maßstab für die Prüfung entwickelten die Verfassungsrichter ein neues Grundrecht: das "Recht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums". Sie stützten es auf die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) und das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20). Eine konkrete Summe lasse sich aus dem Grundgesetz ...