Die Berufungsverhandlung gegen einen Mann aus Lahr, der wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, wurde wegen neuer Erkenntnisse unterbrochen. Dabei geht es um eine uneidliche Falschaussage.
Ein im Mai vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit Raserei und Drogeneinfluss zu einem Jahr und sieben Monaten Gefängnis verurteilter 28-Jähriger hat gegen das Urteil des Lahrer Amtsgerichtes ...