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Parteispenden vor dem Bundesgerichtshof

Der Fall des Wuppertaler OB Hans Kremendahl zeigt, wie heikel es für Kommunalpolitiker ist, Spenden einzutreiben.  

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KARLSRUHE. Darf ein Oberbürgermeister Spenden für seinen Wahlkampf einwerben? Und wie schnell macht er sich dabei strafbar? Diese Fragen muss derzeit der Bundesgerichtshof (BGH) klären. Der Vorsitzende ...

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