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Tausende betrogen

OLG: "Glücksbringer" geht nicht korrekt vor

Das OLG Karlsruhe hat einen Beschluss des Landgerichts Offenburg gegen die Offenburger Firma "Glücksbringer" bestätigt: Deren Vorgehensweise sei einfach nicht korrekt.  

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Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hatte das Landgericht Offenburg im Juni gegen die Offenburger Firma Glücksbringer Verlagsgesellschaft mbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 17 000 Euro verhängt, weil das Unternehmen mit seinen Gewinnversprechen gegen ein gerichtlich auferlegtes Verbot vom Dezember 2007 ...

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