Tausende betrogen
OLG: "Glücksbringer" geht nicht korrekt vor
Das OLG Karlsruhe hat einen Beschluss des Landgerichts Offenburg gegen die Offenburger Firma "Glücksbringer" bestätigt: Deren Vorgehensweise sei einfach nicht korrekt.
Mi, 20. Aug 2008, 17:37 Uhr
Offenburg
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