Ohne Antrag hat die Maifeier im Sedanquartier keine Chance
Nach dem Zoff um die 1. Mai-Party 2012 gibt das Verwaltungsgericht der Stadtverwaltung Recht – die Anwohnergesprächsrunde gilt dennoch als beispielhaft.
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Ohne straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis hat die Partymeile zum 1. Mai quer durchs Sedanquartier und das angrenzende Grün fortan keine Chance, so die Position der Stadt und der Ordnungsbehörden. Dem schließt sich nun auch die Rechtsprechung an: Am Montag teilte das ...