Notwehr oder vorsätzliche Provokation?
"Greif"-Urteil am 10. Februar.
Burkhard Zingler
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LAHR/OFFENBURG. Die tödlichen Schüsse auf dem Lahrer Marktplatz, denen Ende Mai 2002 ein Karatelehrer zum Opfer gefallen war, werden wohl nicht als Totschlag geahndet. Nach der Beweisaufnahme vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg bescheinigte selbst Staatsanwalt Jürgen Wiedemann dem angeklagten Todesschützen eine gewisse Notwehr, plädierte aber dennoch auf eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten - wegen fahrlässiger Tötung.
Das medienträchtige Geschehen vor der Gaststätte "Kleiner Greif" mitten in der Lahrer City in jener Mainacht vor knapp zwei Jahren bezeichnete Wiedemann als ein "in vielerlei Hinsicht ...