Noch kein Urteil in zwei Gerichtsverfahren zu Kinderpornografie
Zwei Fälle, die sich um den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie drehen, sind in Lahr verhandelt worden. Es blieben allerdings Fragen offen – zum Beispiel zum Darknet.
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Im ersten Fall verlas Staatsanwalt Weber eine lange Liste von Vorwürfen mit genauen Angaben zu Details aus insgesamt 269 Bilddateien, auf denen Kinder und Jugend bei sexuellen Handlungen zu sehen sind. Der Angeklagte, ein 36 Jahre alter Koch aus Lahr, bestritt den Tatvorwurf. ...