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Neue Grundsteuer geplant

Bundesländer schlagen vor, die Steuer künftig nach der Größe von Haus und Grund zu berechnen.  

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FREIBURG. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wollen die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bundesweit neu festlegen. Nach ihrem Vorschlag wäre nicht mehr der kompliziert zu berechnende Einheitswert entscheidend, sondern die Größe des Grundstücks und des darauf stehenden Hauses. Die Grundsteuer wäre danach keine vermögensbezogene Steuer mehr.

Die Rechtmäßigkeit der Einheitswerte für Immobilien, deren Bewertungsverhältnisse von 1964, in den neuen Bundesländern sogar aus dem ...

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