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Nein zum Lkw-Verbot

Brief des Regierungspräsidiums: Sperrung der B 31 straßenverkehrsrechtlich nicht möglich.  

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BREISACH-OBERRIMSINGEN (gk). Zwar sind sich die Stadt Freiburg und das Land über die Abstufung der B 31 zwischen der Autobahnanschlussstelle Freiburg-Süd und dem Rimsinger Ei zur Kreisstraße einig geworden. Sie soll zum Jahreswechsel wirksam werden. In einem Schreiben an die Stadt Freiburg teilt Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg jedoch mit, dass eine Lkw-Sperrung straßenverkehrsrechtlich unter keinen Umständen verfügt werden könne.

Die Fachreferate des Regierungspräsidiums argumentieren, ein Lkw-Fahrverbot aus Lärmschutzgründen dürfe nur dann verhängt werden, wenn dadurch eine spürbare Lärmminderung - das heißt von mindesten drei Dezibel - erzielt werde. In ...

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