Nein zum Lkw-Verbot

Brief des Regierungspräsidiums: Sperrung der B 31 straßenverkehrsrechtlich nicht möglich.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BREISACH-OBERRIMSINGEN (gk). Zwar sind sich die Stadt Freiburg und das Land über die Abstufung der B 31 zwischen der Autobahnanschlussstelle Freiburg-Süd und dem Rimsinger Ei zur Kreisstraße einig geworden. Sie soll zum Jahreswechsel wirksam werden. In einem Schreiben an die Stadt Freiburg teilt Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg jedoch mit, dass eine Lkw-Sperrung straßenverkehrsrechtlich unter keinen Umständen verfügt werden könne.

Die Fachreferate des Regierungspräsidiums argumentieren, ein Lkw-Fahrverbot aus Lärmschutzgründen dürfe nur dann verhängt werden, wenn dadurch eine spürbare Lärmminderung - das heißt von mindesten drei Dezibel - erzielt werde. In ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Matthias Schmelas, Wendelin Graf von Kageneck

Weitere Artikel